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Bildnachweis: Alena Koval

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Bremisches Klimaschutz- und Energiegesetz novelliert

Der Bremer Senat hat am 14. Februar 2023 den Gesetzentwurf zur Novellierung des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes beschlossen und an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet.

Der Gesetzentwurf beinhaltet eine grundlegende Neufassung der gesetzlichen Zielbestimmungen, die auf den Empfehlungen der Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ basiert. Danach sollen die CO2-Emissionen im Land Bremen (einschließlich Stahlindustrie) bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 Prozent, bis zum Jahr 2033 um mindestens 85 Prozent und bis zum Jahr 2038 um mindestens 95 Prozent gegenüber dem Niveau des Basisjahres 1990 gesenkt werden. Ergänzend zu diesen Gesamtzielen enthält der Gesetzentwurf Regelungsvorschläge zu Sektorzielen und Zwischenzielen für den Zeitraum bis 2030, die ebenfalls auf den Empfehlungen der Enquetekommission basieren.

„Mit dieser Novelle passen wir die bremischen Klimaschutzziele an die Empfehlungen der Enquetekommission an. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt für den Klimaschutz. Wir brauchen ambitionierte Ziele und noch viel mehr wirksame Maßnahmen, um die globale Erwärmung zu begrenzen. Denn die Klimakrise betrifft uns alle“, sagt Klimaschutzsenatorin Maike Schaefer.

Diese Änderungen sind enthalten

Bereits im Juni 2022 hatte der Bremer Senat eine entsprechende Neufassung seiner Klimaschutzziele beschlossen. Darauf aufbauend wurde die Klimaschutzstrategie 2038 vorgelegt, die unter anderem das Landesprogramm Klimaschutz und den Aktionsplan Klimaschutz beinhaltet.

Neben der grundlegenden Neufassung der gesetzlichen Klimaschutzziele beinhaltet der vom Senat beschlossene Gesetzentwurf folgende Änderungen:

  • eine Aktualisierung der zur Erreichung der Gesetzesziele geeigneten Handlungsstrategien,
  • eine neu eingefügte Regelung zur besonderen Bedeutung der erneuerbaren Energien analog zum Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes,
  • eine Neufassung der Regelungen zur Klimaschutzstrategie,
  • die Einführung eines Monitoring-Berichts zur Klimaschutzstrategie in Anlehnung an eine entsprechende Empfehlung der Enquetekommission,
  • eine Überarbeitung und Präzisierung der Regelungen zur Berichterstattung über Kohlendioxidemissionen und weitere Treibhausgasemissionen auf der Basis der Empfehlungen der Enquetekommission,
  • eine Neufassung der Regelungen zur Einsetzung eines unabhängigen Beratungsgremiums zu Fragen des Klimaschutzes und der Energiepolitik,
  • eine Aktualisierung und Erweiterung der Regelungen zur Klimaanpassungsstrategie,
  • eine Aktualisierung der Regelungen zu Fördermaßnahmen in weiteren Handlungsfeldern.

Geplante Haushaltsausgaben

Um die von der Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ empfohlenen Klimaschutzziele zu erreichen, sind erhebliche finanzielle Mehrbedarfe erforderlich. Erste Schätzungen der Kommission und ergänzende Berechnungen der zuständigen Fachressorts zeigen, dass für die Realisierung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen rund acht Milliarden Euro als einmalige Investitionskosten sowie rund 200 bis 430 Millionen Euro dauerhafte Betriebskosten kalkuliert werden müssen. Bereits im laufenden Haushalt 2023 werden für den Klimaschutz im Land Bremen und in der Stadtgemeinde Bremen nach aktuellem Stand Ausgaben von 201 Millionen Euro getätigt.

Um die erheblichen Mittelbedarfe, die für das Erreichen der Klimaschutzziele und damit für die Umsetzung des novellierten Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes erforderlich sind, finanzieren zu können, hat der Senat am 15. November 2022 seine Klimaschutzstrategie 2038 beschlossen und damit die Bereitstellung von 2,5 Milliarden Euro für den Zeitraum 2023 bis 2027 vorbereitet. Dafür soll ein Ausnahmetatbestand im Rahmen der Schuldenbremse in Anspruch genommen werden, wozu eine Beschlussfassung der Bremischen Bürgerschaft erforderlich ist. Diese ist für März 2023 geplant. Über die Finanzierung der Mittelbedarfe für die ab 2028 umzusetzenden Maßnahmen werden der Senat und die Bürgerschaft zu gegebener Zeit entscheiden.


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