Klimaschutz fängt im eigenen Unternehmen an
Durch die Nutzung von Regenwasser und Grauwasser, die Entsiegelung von Flächen sowie durch Dachbegrünung können Unternehmen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Außerdem gibt es Fördermittel!
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat kürzlich drei Förderrichtlinien verabschiedet, die Unternehmen Anreize zum Klimaschutz geben möchte. Es geht um die Förderung von Anlagen zur Nutzung von Regenwasser und Grauwasser im Unternehmen, um die Entsiegelung von Flächen, die Vorteile für das lokale Klima und für den Wasser- und Naturhaushalt bieten kann sowie um Gewährung von Zuschüssen bei der Begrünung von Dächern. Anträge nimmt die Bremer Umwelt Beratung entgegen.
Warum sollen Regenwasser und Grauwasser genutzt werden?
Wasser gibt es in Bremerhaven genug, Regen auch. Trinkwasser zu sparen und Regenwasser zu nutzen ergibt trotzdem Sinn. Denn es erfordert Energie, um Wasser zu fördern, zu pumpen sowie aufzubereiten und dann wieder in Kläranlagen zu reinigen. Anwendungsbereiche zur Nutzung von Regen- oder Grauwasser in Unternehmen gibt es nicht nur im Bereich der Toilettenspülung, sondern überall dort, wo keine hohen Anforderungen an die Wasserqualität gestellt werden, das sind z.B. Waschanlagen für Kraftfahrzeuge oder Schienenfahrzeuge, Anlagen zur Bewässerung für Sport- und Freizeitanlagen sowie Bewässerungsanlagen in Gärtnereien. Weitere Anwendungsmöglichkeiten finden sich in Produktionsbereichen von Industrieunternehmen. Langfristig spart das Geld und schont die Grundwasservorräte. Aber es werden auch
- die Mischwasserkanäle entlastet,
- Gewässer vor Schadstoffeinträgen geschützt
- und Keller vor Überschwemmung bewahrt.
Die Neuinstallation oder die Nachrüstung von Regenwasser- und von Grauwassernutzungsanlagen können, bei einer Förderquote von 40 %, mit bis zu 6.000 EURO gefördert werden. Die Voraussetzungen dafür sind:
- das Gebäude steht in Bremen oder Bremerhaven,
- Sie sind Hausbesitzer/-in oder Mieter/-in mit Einverständnis der Eigentümer/in,
- die Nutzung des Regen- oder Grauwassers für die Toilettenspülung und – bei Regenwasser – einen weiteren Verwendungszweck.
- die Maßnahme ist freiwillig, das heißt keine Auflage in der Baugenehmigung.
Welche Vorteile bietet die Entsiegelung von Flächen?
Auf vielen Grundstücken gibt es Flächen, die befestigt und versiegelt sind, weil es für deren Nutzung notwendig oder sinnvoll erschien. Es wurde gepflastert, asphaltiert oder zubetoniert um Wege, Stellplätze oder Abstellflächen zu schaffen. Doch die Befestigung und Versiegelung von Flächen verhindert die Versickerung von Regenwasser, verringert die natürliche Verdunstung und zerstört Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die möglichen Folgen sind:
- ein hoher und schneller Abfluss von Regenwasser in die Kanalisation,
- eine Überlastung der Kanäle bei Starkregen,
- Schadstoffeinträge in Gewässer,
- Überschwemmungen und Hochwasser, wenn Kanäle und Flüsse große Regenmengen nicht mehr aufnehmen können,
- eine verringerte Grundwasserneubildung.
Die maximal mögliche Fördersumme beträgt 5 000 Euro. Dabei können bis zu einem Drittel der förderfähigen Kosten erstattet werden. Die Förderhöhe pro m2 entsiegelte Fläche beträgt maximal 20 Euro. Die Voraussetzungen dafür sind:
- das Grundstück befindet sich in Bremen oder Bremerhaven,
- Sie sind Eigentümer/-in oder haben das Einverständnis der Eigentümer/in,
- das gesamte auf der entsiegelten Fläche anfallende Niederschlagswasser muss vor Ort versickern können,
- die Maßnahme ist freiwillig, das heißt keine Auflage in der Baugenehmigung.
Begrünte Dächer sind nicht nur schön
Grüne Haus- und Garagendächer tragen zu einem lebenswerten städtischen Wohnumfeld bei. Gründächer können Regenwasser zurückhalten und speichern. Was nicht von den Pflanzen aufgenommen wird oder verdunstet, wird langsam und zeitverzögert abgegeben. Das entlastet die Kanalisation bei starken Regenfällen. Gründächer verbessern zudem das Stadtklima und tragen zur Luftreinhaltung bei. Sie filtern Staub aus der Luft und die Wasserverdunstung wirkt an heißen Sommertagen angenehm kühlend. Auch die darunter liegenden Räume heizen sich weniger auf. Die Anlage von Dachbegrünungen im Bundesland Bremen wird mit bis zu 6 000 Euro gefördert. Die Voraussetzungen dafür sind:
- gefördert werden die Anlage von Dachbegrünungen bei Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer,
- das Haus steht in Bremen oder Bremerhaven,
- Sie sind Gebäudeeigentümer oder haben zum Beispiel als Verwalter eine Einverständniserklärung des Eigentümers,
- die Maßnahme ist freiwillig, das heißt keine Auflage in der Baugenehmigung.
Die Förderung ist gestaffelt nach Aufbauhöhe bzw. Regenrückhaltung des Gründachs. Es können bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet werden. Die Förderhöhe pro m2 begrünter Fläche beträgt maximal 30 Euro. Nicht gefördert werden Abdichtungsfolien aus PVC, Begrünungen über Asbestabdeckungen sowie Eigenleistungen.
Ansprechpartner für die genannten Förderungen ist die Bremer Umwelt Beratung e.V., Am Dobben 43a, 28203 Bremen, Telefon 0421 / 70 70 100, Email info@bremer-umwelt-beratung.de