Handwerksfrühstück Bremerhaven: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) und aktuelle Förderprogramme
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schafft ein einheitliches und aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden. Der Bundesrat hat am 03.07.2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, das voraussichtlich am 01.11.2020 in Kraft tritt. Zentrales Anliegen der Novelle ist die Entbürokratisierung und Vereinfachung bestehender Gesetze. Die bisher separaten Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz (EnEV) und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien (EEWärmeG, EnEG) werden zusammengeführt und vereinheitlicht. Die Bundesministerien haben einige Initiativen zur Energieeffizienzförderung auf den Weg gebracht. Neu sind attraktivere Fördersätze für energetische Sanierungen und auch Beratungen sowie steuerliche Vorteile bei der energetischen Gebäudesanierung. Dies beinhaltet z.B. Austauschprämien für den Abschied von der Ölheizung sowie Zuschüsse und eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Beim Handwerksfrühstück informieren wir über die Änderungen und die Bedeutung für die Umsetzung in der Praxis.
In Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft Bremerhaven-Wesermünde und der Aufbaubank für Bremen und Bremerhaven BAB.
Die Teilnahme ist kostenlos, Anmeldung ist erforderlich. Anmelden für die Veranstaltung können Sie sich online. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit 2 Unterrichtseinheiten Wohngebäude, 2 Unterrichtseinheiten Energieberatung im Mittelstand und 2 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude angerechnet.
Außerderm wird die Veranstaltung gemäß Fortbildungssatzung der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen mit 2 Fortbildungspunkten anerkannt.