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Für mehr Ökologie bei der Baumwolle

Nicht überall wo Bio draufsteht, ist auch Bio drin. Dieser Sinnspruch gilt auch für Produkte, die in heimischen Warenhäusern unter dem Logo der „Bio-Baumwolle“ vermarktet werden.Selbst ökologisch zertifizierte Baumwolle ist oft zum Großteil nicht frei von Kontaminationen. „Tatsache ist, dass (preisgetrieben) gentechnisch veränderte Baumwolle zu etwa 75 Prozent inzwischen den größten Anteil am weltweiten Baumwollanbau einnimmt“, sagt Hermann Rüggeberg, geschäftsführender Gesellschafter der Impetus Bioscience. Gleichzeitig wächst Stück für Stück in Deutschland das Interesse gerade jüngerer Verbraucher an ökologisch produzierter Baumwolle. Für Rüggeberg und sein Team wartet noch viel Arbeit – erst etwa zwei Prozent aller international gehandelten Biobaumwolle-Produkte sind zertifiziert.

Wie funktioniert der analytische Nachweis gentechnisch veränderter Baumwolle?

Herman Rüggeberg: Wir können als international anerkanntes, akkreditiertes Labor quasi die Moleküle zählen, sprich herausfinden, ob es sich um genveränderte Organismen handelt oder nicht. Die DNA der GVO-Baumwolle ist bekannt und kann somit durch uns eindeutig identifiziert werden.

Für die meisten Zertifizierungsstandards in der Welt gilt als offizielle Lesart, dass ein Verzicht auf den Einsatz von Gentechnik damit dokumentiert wird. Es gibt allerdings ein großes ABER. Im Produktionsprozess ist aus unterschiedlichen Gründen die Gefahr groß, dass es zu Kontaminationen mit genveränderten Organismen (bei der Verarbeitung entsprechender Pflanzen/Saatgut)  bzw. doch zu Gentechnik-Baumwolle (GVO) kommt, was dann unweigerlich zum Streitfall führt.

Verantwortlich ist rechtlich der Hersteller, je mehr Zwischenstufen in der Produktion von Biobaumwoll-Textilien erfolgen, desto komplizierter wird es – und umso größer sind die Fehlerquellen.

Es gibt also verschiedene und unterschiedlich wertige Zertifizierungsstandards weltweit?

Rüggeberg: Leider gibt es global weit über 100 verschiedene Zertifizierungen, also ein wahrer Zertifizierungs-Dschungel mit teils widersprüchlichen und fragwürdigen Bewertungen. Bei aller Unterschiedlichkeit hat zumindest der gemeinsame Nenner zum generellen Verbot von Gentechnik bei der Biobaumwolle Bestand. Der gültige Allgemeinstandard für Bio-Cotton bedeutet, eins zu eins umgesetzt, dass während des Herstellungsverfahrens eben eine Berührung mit Gentechnik absolut ausgeschlossen werden kann.

Erschweren die unübersichtlichen Marktstrukturen generell die Kontrollmaßnahmen?

Ein grundsätzliches Problem liegt in der Vielfalt der Produktionsabläufe mit unterschiedlichen Verarbeitungsstufen und Beteiligten – vom Kleinbauern bis zum Konzern. Kontrollen sind da schwierig, oft wird zudem geschummelt bei den ‚Zutaten‘.

Weltweit gibt es außerdem hunderte Baumwollarten. In Indien als eines der größten Anbauländer für Baumwolle beträgt der Anteil gentechnischer veränderter Baumwolle nahezu 96 Prozent, oder drastischer formuliert sind nur verschwindend geringe vier Prozent gentechnisch nicht manipuliert worden. Ob es sich wirklich um Bio-Baumwolle handelt, die da laut Siegel ausgewiesen scheinbar nicht genverändert wurde, ist also lange nicht gesagt.

Löbliche Ausnahmen relevanter Herstellerländer sind die Türkei und in Afrika beispielsweise Tansania. Dort ist das Verbot gentechnisch veränderter Baumwolle gesetzlich festgeschrieben. Kontrollen haben ergeben, dass Verbraucher zum Beispiel beim Kauf von Baumwollprodukten aus der Türkei mit Biosiegel zu 99 Prozent auch tatsächlich entsprechende Ware ohne relevante Genzusätze erhalten.

Bio sollte im besten Sinne heißen, dass ich als Verbraucher ein Produkt erhalte mit Ressourcen- und Herkunftssicherheit, das somit nicht ausschließlich der Profitmaximierung unterliegt.

Sie bieten als Biotech-Unternehmen gemeinsam mit der Bremer Baumwollbörse Fachrunden zum Thema „Bio-Baumwolle und Gentechnik“ an. Mit welchem Ziel?

Rüggeberg: Wir sind seit 2019 mit der Bremer Baumwollbörse als staatlich anerkannter Verein in einer Arbeitsgemeinschaft zur Thematik genmanipulierter Baumwolle tätig. Dabei geht es uns im Wesentlichen um Aufklärung, verbesserte Prüfstandards und allgemein gültige Benchmarks.

Relevanz gewinnt das Thema vor allem dann, wenn es um Schlichtungsverfahren geht, bei denen eine Vertragspartei (Hersteller/Abnehmer) Zweifel an einer Lieferung erhebt.

Welche Rolle spielt Impetus Bioscience konkret?

Rüggeberg: Wir sind als unabhängiger privater Dienstleister  seit Jahrzehnten europaweit und seit gut fünf Jahren auch international tätig – eins unserer Spezialgebiete seit über 20 Jahren sind GVO-Untersuchungen.

Alle in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen, viele nicht zugelassene Pflanzen sowie Stoffe  können von uns mittels Screening, Konstrukt-Nachweis und Event-Identifizierung bestimmt und quantifiziert werden.

Wie funktioniert das am Beispiel Bio-Baumwolle?

Rüggeberg: Wir untersuchen die Proben von Lieferungen von Bio-Baumwolle auf Basis anerkannter wissenschaftlicher Prüfmethoden beispielsweise auf ihre Echtheit.

Außerdem geht es ganz wesentlich um ein Blockchain-Konzept, das heißt um eine kontinuierlich erweiterbare Liste relevanter Datensätze, den ‚Blöcken‘, die in ihrer Qualität und ihrem Umfang die besagte Benchmark für künftige Untersuchungen bilden. Diese Datenketten sind dann zugleich fälschungs- und löschsicher.

Darüber hinaus ist das Thema Aufklärung und stetiger öffentlicher Diskurs ein geeignetes Mittel zur Sensibilisierung. Daher sind wird in regelmäßigen Veranstaltungen mit Experten aus den verschiedenen Schnittstellen des Themas „Bio-Baumwolle und Gentechnik“ gemeinsam mit der Baumwollbörse als Ausrichter aktiv.

Ihr Projekt zur Entwicklung eines Blockchain-Konzeptes für genbelastete Bio-Baumwolle wird auch von der EU gefördert? 

Rüggeberg: Richtig. Das Projekt trägt den Arbeitstitel ‚Blockchain für die GVO-Schlichtung bei Biobaumwolle‘. Es wird durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Zur Datenrelevanz einerseits kommen andererseits – auch durch den Einsatz von zielgenauer Technik – durch uns ständig erweiterte analytische Testmethoden. Ein Ziel ist hier, damit die Definition eines privatwirtschaftlichen Schlichtungsstandards zu stärken. DieIdentität eines Produktes kann so auch im Prozess der Weiterverarbeitung innerhalb weniger Sekunden nachverfolgt werden.

Der Bremer Baumwollbörse als unser Kooperationspartner kommt dabei als international anerkanntes Schiedsgericht u.a. die Rolle als Aufpasser zu. Falls ein Konfliktfall eintritt, kann sie bei Schlichtungsverfahren selbst bei weltweit gehandelter oder in Produkten verarbeiteter Biobaumwolle rechtlich tätig werden und auf Basis faktischer Informationen entscheiden.

Welche Ergebnisse können Sie zum jetzigen Zeitpunkt vorweisen?

Rüggeberg: Im Rahmen des zweijährigen EU-Projektes, das zum Frühjahr 2021 endet, haben wir das Analytik-Verfahren zum Testen von gentechnisch veränderter Baumwolle deutlich verbessern können.

Von besonderer Bedeutung ist zum Beispiel, unterscheiden zu können zwischen geringen Spuren gentechnisch veränderter Baumwolle, die aufgrund technischer Kontamination unvermeidbar sind, und den wesentlichen höherprozentigen Anteilen. Hier kommt durch uns u.a. die neueste digitale PCR-Technologie zum Einsatz.

Wir haben in unserem Bremerhavener Labor 60 aus Bio-Baumwolle hergestellte Endprodukte, vom T-Shirt bis zur Jeans, untersucht. 55 dieser Produkte konnten wir per DNA-Analyse eindeutige Ergebnisse zuordnen. Im Resultat bedeutet das für die Hersteller eine neue Qualität in der GVO-Analyse – der Manipulation wird damit ein stärkerer Riegel vorgeschoben.

Ein weiteres und generell positives Zwischenfazit ist, dass das Bewusstsein für Ressourcen schonende Textilien zum Glück ständig wächst. Die ‚Wegwerf-Produktion‘ von Billig-T-Shirts, die von den weltweiten Kunden spätestens nach dem dritten Tragen in den Müll kommen, belastet unsere Umwelt im extremen Ausmaß.

 

 


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