Mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien – weniger CO2 Emissionen
Sonderausschreibung für innovative Wissenschaftsprojekte in Bremerhaven und Bremen des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr
In der Förderperiode 2014-2020 erhält das Land Bremen insgesamt 103 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) von der Europäischen Kommission. Ein übergeordnetes Ziel des bremischen EFRE-Programms in dieser Förderperiode ist es, regionale Klimaschutzpotenziale stärker zu nutzen. In den bremischen Unternehmen werden große CO2- Reduktionspotentiale vermutet. Das Land Bremen hat sich daher das Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen in den bremischen Betrieben bis zum Ende des Jahres 2023 um mindestens 20% im Vergleich zu 1990 zu verringern.
Mit dieser Ausschreibung wird die Wissenschaft im Land aufgefordert, die bremischen Unternehmen mit ihrer Expertise dabei zu unterstützen, ihre Chancen zur CO2-Reduktion zu erkennen und zu nutzen. Es werden – vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung des Antrags auf Änderung des Operationellen Programms EFRE Bremen 2014-2020 – Fördermittel für große Schwerpunktvorhaben bereitgestellt, die der geförderten wissenschaftlichen Einrichtung den Aufbau einer themenspezifischen Arbeitsgruppe für zwei Jahre (bei Promotionsvorhaben für bis zu drei Jahre) ermöglichen. Hierdurch sollen für die Unternehmen „Suchkosten für effizientere Lösungen“ verringert und die Entwicklung von spezifischen Innovationen vorangetrieben werden. Vor diesem Hintergrund hat der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr gemeinsam mit der Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) und der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS) die vorliegende Ausschreibung „Mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien – weniger CO2-Emissionen“ mit bis zu 750.000 € Zuschuss je Vorhaben gestartet.
Grundlagen und Umfang der Förderung:
- Es werden Einzel- und Verbundvorhaben aus der Wissenschaft auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung (AUF)“ gefördert.
- Zuwendungsberechtigt sind Forschungseinrichtungen aller Fachdisziplinen des Landes Bremen.
- Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses mit einer Förderquote von bis zu 100%.
- Die Zuschusshöhe beträgt zwischen 500.000 € bis max. 750.000 € je Vorhaben.
- Die Projekte beginnen frühestens am 01.01.2020 und müssen bis zum 31.12.2022 umgesetzt sein. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Kriterien für eine Förderung sind:
- erhebliche Umweltentlastungseffekte im Land Bremen,
- hoher Innovationsgehalt des beantragten Projektes,
- großes technisches und finanzielles Risiko des Vorhabens,
- plausibler Lösungsweg und schlüssige Kostenkalkulation,
- langfristig gute Verwertungsmöglichkeiten und Marktaussichten.
Die Umsetzung des Programms AUF wird kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union. Die EFRE-Auflagen sind obligatorisch für Projekte im Rahmen dieser Ausschreibung.
Antragsverfahren:
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat die BAB und die BIS mit der Projektträgerschaft beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt:
Stufe 1: Erstgespräch mit BAB für Antragstellende aus der Stadt Bremen bzw. BIS für Antragstellende aus der Stadt Bremerhaven auf Grundlage einer Ideenskizze (max. 2 Seiten). Aussichtsreiche Kandidatinnen und Kandidaten erhalten die Gliederung einer Projektskizze.
Stufe 2: Einreichen der Projektskizze bis zum 30.09.2019.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Ketschau (Ketschau@bis-bremerhaven.de) zur Verfügung.