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Verpflichtendes Energieaudit geht in die zweite Runde

Jetzt informieren und hohe Bußgelder vermeiden

Im Rahmen der Energiewende in Deutschland misst der Gesetzgeber den Energieaudits eine wichtige Rolle zu. Für große und verbundene Unternehmen gilt ab 2015 eine gesetzliche Pflicht, für kleine und mittlerer Unternehmen ist das Energieaudit eine Voraussetzung für die Gewährung steuerlicher Vorteile. Anschließende Audits finden im 4-Jahres-Rhythmus statt – viele Unternehmen müssen daher in diesem Jahr erneut ein Energieaudit durchführen. Ausgenommen von der Pflicht zur Durchführung des Energieaudits sind Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EGNr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (EMAS) eingerichtet haben.

Ziel der Energieaudits ist die Identifikation von hohen Energieverbräuchen und die Förderung von effizienter Energienutzung. Durch eine gezielte Analyse lassen sich hierbei energie- und kostenintensive Prozesse identifizieren. Zu den Ergebnissen eines Audits gehören neben der Darstellung der Analyse auch passende Energieeffizienzmaßnahmen – mit Lebenszyklusanalyse und Wirtschaftlichkeitsberechnung der passenden Maßnahmen. In den meisten Unternehmen lassen sich so Einsparpotenziale aufdecken, die die Auditkosten deutlich übersteigen. Daher lohnt sich ein Energieaudit ebenso für kleine und mittelständische Unternehmen – seine Kosten lassen sich anschließend auf Grundlage von §55 EnergieStG beziehungsweise §10 StromStG anteilig steuerlich absetzen.

Eine ausführliche Einführung zu den Neuerungen beim Energieaudit und praktische Ratschläge für betroffene Unternehmen gibt Christopher Tamms vom VEA Bundesverband der Energie-Abnehmer (Unternehmen) am 21. März beim Business-Lunch der gemeinnützigen Klimaschutzagentur energiekonsens in Kooperation mit der Handelskammer Bremen.

 

Kurz und knapp:

Business Lunch: Aktuelles zum Energieaudit DIN EN 16247-1 und DIN EN ISO 50001
Ort: Canova, Am Wall 207, 28195 Bremen
Zeit: 21. März, 12:30 – 14:00 Uhr
Teilnahmebeitrag: 60 Euro (Studierende 30 Euro)

Eine Anmeldung ist erforderlich. Jetzt anmelden!

 

 


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