Nachhaltig wirtschaften, zukunftsfähig wachsen
Festmachen in Bremerhaven
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Geplantes grünes Gewerbegebiet in Bremerhaven

Die gewerblichen Flächen auf der Luneplate dienen als Vorlage für die künftige Entwicklung von nachhaltigen Gewerbegebieten im Land Bremen

Best Practices aus der Wirtschaft, Erneuerbare Energien, Nachhaltig Bauen, Naturschutz

Energie- und klimaeffiziente Gewerbegebiete im Land Bremen

Was machen sie aus? Und welche Hürden ergeben sich bei der Umsetzung? Das „grüne Gewerbegebiet“ in Bremerhaven dient als Vorlage für die künftige Entwicklung von nachhaltigen Gewerbegebieten im Land Bremen

Kürzlich hat die Fraktion der CDU dazu eine Kleine Anfrage an den Bremischen Senat gerichtet. Es ging u.a. um die Möglichkeiten in Gewerbegebieten, diese mit Erneuerbaren Energien zu versorgen, um Power to Gas Anlagen für Wasserstofftankstellen und um die Elektrifizierung von Lieferverkehren. Lesen Sie hier in unserem Blog eine Zusammenfassung der Antwort.

Ausgangspunkt der Anfrage war die These, dass es in Gewerbegebieten aufgrund der räumlichen Konzentration von Unternehmen vielfältige Optionen für kooperative Geschäftsmodelle gibt, speziell auch für den Energiebereich. So ließe sich etwa durch die Eigenstromproduktion, z.B. mittels Windkraftanlagen und Solarstromanlagen auf den Hallendächern, bei intelligenter Gestaltung das durch die Letztverbraucher zu zahlende Stromnetzentgelt und die zu zahlende EEG-Umlage reduzieren bzw. sogar ganz vermeiden. Insofern böte ein „grünes“ Gewerbegebiet, neben den ökologischen Vorteilen, dem langfristigen Imagegewinn und der höheren Standortattraktivität für die einzelnen Betriebe, auch handfeste ökonomische Vorteile.

Vor diesem Hintergrund wurde der Senat gefragt, welche Rolle hierbei geografisch begrenzte Stromversorgungsnetze spielen könnten, die mit erneuerbaren Energien gespeist werden. Vorteile aus wirtschaftlicher Sicht wäre, dass die Kosten für die Netzregulierung bei dieser Art von Netzen nicht um vollen Umfang anfallen. Der Senat verweist darauf, dass geografisch begrenzte Stromnetze („Arealnetze“) im Sinne des EnWG zunächst einmal die Voraussetzungen eines geschlossenen Verteilnetzes nach § 110 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erfüllen müssen. Bei großen Gewerbegebieten mit vielen voneinander unabhängigen Unternehmen könne ein geschlossenes Verteilnetz nach dem EnWG nur erreicht werden, wenn nahezu alle Kunden an dem Netzbetreiber beteiligt sind (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 EnWG). Ob die Voraussetzungen nach § 110 EnWG erreicht werden könnten, hänge nicht zuletzt von den angesiedelten Unternehmen, ihrer Bereitschaft zur Nutzung eines solchen Netzes und der Anzahl der Unternehmen insgesamt ab. Da nach dem Energiewirtschaftsgesetz jedem angeschlossenen Letztverbraucher vom Netzbetreiber ermöglicht werden muss, Strom bei einem Lieferanten seiner Wahl zu beziehen, würde die Wirtschaftlichkeit des Versorgungskonzeptes vermutlich einschränkt sein, wenn nur wenige Letztverbraucher im Netzgebiet den Strom kaufen, der vor Ort bereitgestellt wird.

Für die in der Anfrage vorgesehene direkte Versorgung mit erneuerbaren Energien könne alternativ zum „Arealnetz“ auch ein geografisch begrenztes Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung errichtet werden, welches dann allen Anforderungen der Netzregulierung unterliegt.

Eine weitere interessante Frage war, inwieweit in Gewerbegebieten eine Power to gas-Anlage zur Umwandlung überschüssiger Energie zu Wasserstoff realisiert und den angesiedelten Unternehmen damit beispielsweise Treibstoff für eine Wasserstofftankstelle zur Verfügung gestellt werden könnte. Der Senat verwies in seiner Antwort zunächst darauf, dass der Umfang des Stromertrags aus erneuerbaren Energien im Vergleich zum Stromverbrauch in Bremen stadtstaatenbedingt z.B. aufgrund der begrenzten Potentialflächen für Windenergie und der großen Zahl von Stromverbrauchern so gering ist, dass Strom aus erneuerbaren Energien zu jeder Zeit sofort verbraucht werden kann. Überschüssiger Strom z.B. aus der Nutzung der Windenergie sei für Bremen auch in Zukunft nicht zu erwarten.

Die Ableitung von in Bremen aus erneuerbaren Energien erzeugtem und ansonsten abzuregelndem Strom in Netzgebiete außerhalb des Landes oder die Umwandlung in Gas (Power to Gas) sei vor diesem Hintergrund aus klimapolitischen Gründen nicht erforderlich. Eine direkte Einspeisung von Strom in das bremische Stromnetz wäre vorzuziehen, da eine „Power to Gas“-Anlage sowohl bei Einspeisung in das Erdgasnetz als auch bei Nutzung als Treibstoff mit deutlichen Umwandlungsverlusten verbunden sei.

Unabhängig davon könne Power to Gas auch für den Standort Bremen ein innovationspolitisch interessantes Thema sein: Solange die für Deutschland zentralen Übertragungsnetzleitungen in die Stromverbrauchszentren in den Süden und Westen nicht fertiggestellt seien, würden bisher zwar nicht in Bremen aber in Norddeutschland insgesamt Windenergieanlagen abgeregelt. Für „Power to Gas“ käme dabei eine Vielzahl von Betreibermodellen in Frage. Das könnten Windkraftbetreiber, einzelne Unternehmen oder auch ein Netzbetreiber sein. Welche Modelle am einzelnen Standort organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll realisiert werden könnten, müsse individuell geprüft werden.

Auf die Frage nach den Möglichkeiten der Elektrifizierung von Lieferverkehren wurde zunächst einmal das Kostenargument ins Spiel gebracht: „Alle alternativen Antriebe konkurrieren mit dem Dieselantrieb. Dieseltreibstoff ist derzeit um ca. 19 Cent gegenüber Benzin steuerermäßigt. Ein wirtschaftlicher Betrieb mit Elektro-Nutzfahrzeugen ist unter diesen Bedingungen und vor dem Hintergrund der Marktreife von Nutzfahrzeugen derzeit ohne Subventionen kaum darstellbar.“ Dennoch ist das Thema seitens der bremischen Verwaltung kein Tabu – der  Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat sich beim Bundesverkehrsministerium um Fördermittel aus dem „Mobilitätsfonds“ für umweltentlastende Antriebe im Gewerbeverkehr beworben, um an der Thematik mitzuforschen.

Der Senat führt weiter aus, dass es Forschungs- und Entwicklungsbedarfe im Bereich der alternativen Antriebe für Nutzfahrzeuge insbesondere bei batterie-elektrischen Antrieben gäbe. Fragestellungen hier betreffen die erforderliche Batteriekapazität und das damit verbundene zusätzliche Gewicht. Die Nutzung einer Brennstoffzelle mit dem Energieträger Wasserstoff (oder Methanol) würde bei LKWs bislang kaum auf dem Markt angeboten. Des Weiteren wurde für den Güterverkehr die dynamisch konduktive Aufladung während der Fahrt an Teilstrecken mit Oberleitung („e-Highway“) als eine weitere theoretische Möglichkeit genannt. Hier könnten verschiedene Hybridfahrzeuge mit Batterie und ggf. Range-Extender zum Einsatz kommen, die aber derzeit noch nicht regulär zu kaufen seien, sondern sich ebenfalls im Stadium der Forschung und Entwicklung befinden. Ein für Nutzfahrzeuganwendungen verfügbarer Antrieb wäre zudem verflüssigtes Erdgas (LNG – Liquified Natural Gas). Hierfür entsteht im Land Bremen demnächst eine Tankmöglichkeit. „Erdgas“, das überwiegend aus Methan (CH4) besteht, könne auch aus Biomasse oder auch über Power to Gas aus Strom (z.B. in einem Arealnetz) erzeugt werden. Der klassische Erdgasantrieb (CNG – compressed natural gas) sei für den Lieferverkehr seit Jahren verfügbar. Jedoch habe die Unklarheit um die Steuerfestsetzung ab 2018 sowie der nun wieder sehr niedrige Dieselpreis Betriebe davon abgehalten, in größerem Umfang in CNG Fahrzeuge zu investieren.

Es sei davon auszugehen, dass ein Großteil der Fahrzeuge über Nacht geladen werden könnten. Zum Vergleich wurde der Betrieb von Elektrobussen herangezogen, da hier die technische Entwicklung weiter fortgeschritten sei als beim Elektro-Lkw. Der Verbrauch für die Traktion liege bei einem 12m-Bus bei 0,7 – 1,2 kWh / Kilometer. Je nach Ausstattung mit Zusatzaggregaten (z. B. Kühlung), benötigter Reichweite etc. müssten die Batterien bemessen werden – und damit würden die Anforderungen für die Ladeinfrastruktur bestimmt. Je nach Fahrzeuganzahl könne damit ein Bedarf an gleichzeitiger Ladeenergie im Megawatt-Bereich entstehen. Vom Einsatzprofil der Fahrzeuge würde abhängen, ob Über-Nacht-Laden eine sinnvolle Alternative darstelle oder aber auch zeitlich recht kurzes Flash-Laden mit sehr hohen Ladestärken und entsprechenden Abpufferungen im Netz notwendig seien. Bei einem Arealnetz müssten auf jeden Fall neben der Erzeugung auch ausreichende Energiespeicher vorhanden sein, wenn eine größere Zahl von elektrischen Nutzfahrzeugen gleichzeitig geladen werden sollen.

Ein Fragenkomplex der CDU bezog sich konkret auf den Stand der Entwicklung des „grünen“ Gewerbegebietes auf der Luneplate. Der Senat erläuterte in seiner Antwort, dass das Projekt als Vorlage für die künftige Entwicklung von nachhaltigen Gewerbegebieten dienen solle. Die Ergebnisse sollen im Rahmen der Fortschreibung des Gewerbeentwicklungsprogramms 2030, insbesondere im Hinblick auf den unmittelbaren ökonomischen Nutzen für Unternehmen bewertet werden. Den gesamten Wortlaut der Antwort finden Sie hier.

In unserem nächsten Blogbeitrag erfahren Sie mehr über den aktuellen Stand des Projektes „Green Economy auf der Luneplate“.

 

 

 

 


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